Betriebliche Altersvorsorge – Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen
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- Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung vom Arbeitgeber, wobei die Konditionen in jedem Unternehmen variieren.
- Sie birgt verschiedene Vor- und Nachteile, die Mitarbeitende individuell für sich abwägen müssen.
- Arbeitgebern stehen fünf Optionen zur Auswahl, unter denen sie Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge anbieten können.
Wie ist es möglich, den Lebensstandard auch in der Rente zu halten? Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Alltag aus dem Berufsleben zu halten. Eine Möglichkeit oder ein Baustein, um für das Alter vorzusorgen, kann die betriebliche Altersvorsorge sein.
Um privat für die Rente vorzusorgen, gibt es verschiedene Optionen. Dazu gehören neben der betrieblichen Altersvorsorge beispielsweise ein ETF-Sparplan, Immobilien oder die Geldanlage in Fonds. Welche private Altersvorsorge am besten passt, muss jede und jeder für sich selbst und entsprechend der eigenen Lebensumstände entscheiden. In Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge beantwortet der Artikel folgende Fragen: Was steckt dahinter? Wie sind die Vor- und Nachteile zu bewerten? Was ist alles zu beachten?
Einfach erklärt: Die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, oder auch Betriebsrente genannt, kann ein zusätzlicher Baustein für die Rente sein. Sie ist eine freiwillige Leistung vom Arbeitgeber, die sich je nach Unternehmen unterscheidet. Früher haben Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zum Teil komplett übernommen. Heute bezuschussen sie in der Regel die Betriebsrente und den Restbetrag zahlt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst. Der Anteil, der selbst von den Arbeitnehmenden übernommen wird, nennt sich Entgeltumwandlung. In Deutschland ist es, zum Beispiel, seit 2022 gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber 15 Prozent bei Neu- und Altverträgen dazu geben muss.
Beim Berufseinstieg ist es sinnvoll, sich zur betrieblichen Vorsorge beraten zu lassen. Je nach Einkommen und Zuschuss vom Arbeitgeber sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Angebot genauer ansehen, da sie Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen können. Zuständig dafür ist zunächst die direkte Führungskraft oder die Personalabteilung. Die Auszahlung der bAV erfolgt mit dem Renteneintritt als einmaliger Betrag, als eine monatliche Rente oder als eine Kombination aus beidem.
Welche Vorteile bringt die Betriebsrente?
Erst einmal ist sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv, weil es ein Zuschuss des Arbeitgebers für die Altersvorsorge ist. Da die Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, sind sie bis zu einem gewissen Wert steuer- und sozialversicherungsfrei – es ergibt sich ein steuerlicher Vorteil.
Zudem ist die Höhe der Beiträge für eine bAV flexibel und die Angabe des Rentenbeginns variabel. Wenn ein Mitarbeiter, zum Beispiel, in einer bestimmten Lebensphase weniger Geld zur Verfügung hat, kann er die Beitragszahlung verringern. Im Notfall kann sie auch beitragsfrei gestellt werden. Je nachdem, welches Produkt der Arbeitgeber hinter der betrieblichen Altersversorgung auswählt, können Verwaltungs- oder Abschlusskosten geringer sein als bei anderen Formen der Geldanlage – oder sogar gänzlich entfallen. Beispielhafte Produkte sind eine Renten- oder Lebensversicherung.
Ein weiterer Vorteil der Betriebsrente gegenüber anderen Produkten, sind die Leistungen in Bezug auf eine Invalidität. Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist eine umfassende Gesundheitsprüfung nötig. Bei Vorerkrankungen ist daher ein Abschluss nicht immer garantiert – allerdings kann eine bAV auch mit Vorerkrankungen gelingen, wozu auch die mentale Gesundheit gehört. Der Grund dafür ist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Jedoch sind Invaliditätsleistungen nicht immer zwingend ein Bestandteil des bAV-Vertrages.
Und welche Nachteile gibt es?
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge kann als monatlicher oder einmaliger Betrag erfolgen.
Dabei ist, zum Beispiel in Deutschland, zu beachten: Die Rente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig und damit auch die Auszahlung der bAV. Die genaue Höhe der Steuern hängt vom individuellen Steuersatz ab. Darüber hinaus ist ein weiterer Nachteil, dass Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, zusätzlich zu den Steuern auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Das gilt sowohl für den Anteil, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst übernimmt, als auch für den Arbeitgeberanteil.
Insight: So sieht die betriebliche Altersvorsorge bei OVB aus
OVB bietet seinen Mitarbeitenden als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge an. Sie ist einer der Corporate Benefits im Unternehmen und stellt eine attraktive Zusatzleistung dar. Welche Möglichkeiten es gibt, verrät Petra Kuhlmann, Director People Management bei OVB Holding AG, in unserem Format »5 kurze Fragen an…«.
1. Wie lange arbeiten Sie schon bei OVB und warum?
»Im Februar sind es 30 Jahre geworden. In dieser Zeit bin ich in unterschiedlichen Bereichen tätig gewesen und habe immer neue Herausforderungen erlebt. Dabei konnte ich mich stets weiterentwickeln und es ist nie langweilig geworden.«
2. Das ist schön zu hören. Ihr Bereich hieß früher Human Resources. Warum heißt er jetzt People Management?
»Wir wollten auch in der Abteilungsbezeichnung ausdrücken, dass der Mensch bei uns im Mittelpunkt steht. Denn die Mitarbeitenden machen ein Unternehmen erst aus.«
3. Nun zu der betrieblichen Altersvorsorge: Welche Art der bAV wird bei OVB angeboten?
»Innerhalb von OVB wird eine Direktversicherung als Entgeltumwandlung angeboten. Darüber hinaus fördert OVB die bAV mit einem Arbeitgeberzuschuss. Unsere Mitarbeitenden können zwischen drei Versicherern wählen, wobei es sich selbstverständlich um langjährige Partnergesellschaften von OVB handelt. Gleichzeitig können sie ihre vermögenswirksamen Leistungen in die bAV einfließen lassen.«
4. Da fällt die Wahl sicher schwer – gerade für junge Mitarbeitende. Werden sie in ihrer Entscheidung unterstützt?
»Auf jeden Fall. Es geht hier schließlich darum, für die spätere Rente vorzusorgen. Unsere Mitarbeitenden bekommen bei ihrem Einstieg die Möglichkeit zu einer persönlichen Finanzberatung. Dabei kann sich jede und jeder auch individuell zu der betrieblichen Altersvorsorge beraten lassen und herausfinden, welches Modell am besten passt.«
5. Eine letzte Frage: Was passiert mit der bAV, wenn jemand OVB verlässt?
»Wenn Personen OVB verlassen, wird die abgeschlossene bAV auf sie übertragen. Selbstverständlich kann der Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber wieder aufgenommen werden. Das geht in der Regel einfach. Als Alternative können Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer die bAV beitragsfrei stellen oder sie mit eigenen Beiträgen fortsetzen.«
Was ist bei der betrieblichen Altersvorsorge zu beachten?
Es lohnt sich nicht automatisch für jede Person, eine bAV abzuschließen. Zunächst muss eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für diese Zusatzleistung vom Arbeitgeber berechtigt sein. Es gibt verschiedene Formen, in der eine Betriebsrente angeboten wird – diese werden vom Unternehmen vorgegeben. Zudem gibt es steuerliche Punkte, die beachtet werden müssen.
- Wer kann eine bAV abschließen?
Alle Arbeitnehmenden, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben Anspruch darauf. Dabei ist es egal, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten – und auch Auszubildende haben die Möglichkeit zur betrieblichen Vorsorge. Zudem ist die Betriebsrente unabhängig von einem befristeten oder unbefristeten Vertrag.
- Welche Formen gibt es?
Wie eine Betriebsrente angeboten wird, unterscheidet sich je nach Land. In Deutschland stehen Arbeitgebern fünf Optionen zur Auswahl, unter denen sie Mitarbeitenden eine bAV anbieten können. Das sind die fünf Durchführungswege:
- Die erste Option ist eine Direktversicherung, wobei es sich meistens um eine Lebens- oder Rentenversicherung handelt, die der Arbeitgeber abschließt.
- Daneben gibt es die Pensionskasse, bei der mehrere Unternehmen eine spezielle Lebensversicherung bilden. Die Besonderheit ist, dass Pensionskassen ein rechtlich selbstständiges Unternehmen sind.
- Als dritte Möglichkeit gibt es den Pensionsfonds, der einen selbstständigen Versorgungsträger darstellt. Arbeitnehmende bekommen bestimmte Leistungen zugesagt und haben darauf einen Rechtsanspruch.
- Durch eine Direktzusage verpflichten sich Unternehmen zu einer zugesagten Rente, die aus dem Unternehmensvermögen gezahlt wird. Dafür muss das Unternehmen Rückstellungen bilden, die der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer im Rentenalter ausgezahlt werden.
- Zuletzt können mehrere Unternehmen eine Unterstützungskasse bilden, die meistens als Rechtsform ein eingetragener Verein ist. Hierbei haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch auf die Leistung, sondern können sie nur gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
In Frankreich gibt es, hingegen, ein berufliches Zusatzsystem, bei dem sich die Leistungen für Arbeitnehmende und Führungskräfte unterscheiden. Für die Sicherung des Lebensstandards ist es eine wesentliche Ergänzung zur französischen Grundrente, da es etwa 70 Prozent des Bruttogehalts abdeckt.
Ein weiteres Beispiel zeigt Polen: Hier kann eine betriebliche Altersversorgung mit bis zu 8 Prozent des Bruttogehalts vom Arbeitgeber finanziert werden, jedoch können Arbeitnehmende die Beiträge freiwillig erhöhen. Die Beiträge werden in Fonds investiert, die der jeweilige Arbeitgeber auswählt.
- Was ist steuerlich zu beachten?
Die Steuern variieren je nach Land, in dem die bAV bezogen wird. Wenn man sich zum Beispiel Deutschland anschaut, fallen volle Steuer- und Sozialabgaben bei der Auszahlung an. Je nachdem, welcher Durchführungsweg gewählt wird, unterscheiden sich die Steuern ebenfalls. Vom Arbeitgeber finanzierte Leistungen wie Direktzusagen oder Unterstützungskassen sind, hingegen, in der Sozialversicherung beitragsfrei. Für den Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung gilt: Die steuerfreien Beiträge unterliegen in Höhe von bis zu 4 Prozent nicht der Sozialabgabenpflicht.
Wichtig ist: Ob die Betriebsrente eine Option neben der privaten Vorsorge ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation und den Möglichkeiten des Arbeitgebers ab. Entscheidend ist dabei das Produkt an sich und seine jeweiligen Vor- und Nachteile.