Corporate Governance – Unsere Verpflichtung zu einer wertorientierten Unternehmensführung
Vorstand und Aufsichtsrat der OVB Holding AG sehen sich nachdrücklich einer wertorientierten Unternehmensführung verpflichtet. Wir begrüßen und bekennen uns zu den durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen geschaffenen Standards. Diese erhöhen die Transparenz und Effizienz der Unternehmensführung und bilden Vertrauen auf Seiten internationaler und nationaler Anleger*innen, Kund*innen, Mitarbeiter*innen sowie der Öffentlichkeit.
Vorstand und Aufsichtsrat tragen dafür Sorge, dass die OVB Holding AG die eigenen Corporate Governance-Strukturen konzernweit regelmäßig überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt.
Allgemeine Informationen zum Corporate Governance Kodex finden Sie auf der Webseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (www.corporate-governance-code.de).
Corporate Governance
Prüfungsausschuss
Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystem, der Abschlussprüfung sowie des Compliance Management Systems. Der Prüfungsausschuss erörtert ebenfalls Zwischenfinanzberichte im Vorfeld der Veröffentlichung mit dem Vorstand.
Mitglieder
Dr. Thomas A. Lange (Vorsitzender)
Michael Johnigk
Sascha Bassir
Markus Jost
Nominierungs- und Vergütungsausschuss
Der zweiköpfige Nominierungs- und Vergütungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor und befasst sich mit der Besetzung des Vorstands und Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Mitglieder
Markus Jost (Vorsitzender)
Michael Johnigk
Informationen zur Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung 2023 vom 20. März 2024
Erklärung zur Unternehmensführung 2022 vom 22. März 2023
Erklärung zur Unternehmensführung 2021 vom 18. März 2022
Erklärung zur Unternehmensführung 2020 vom 17. März 2021
Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung vom 26. Februar 2020
Corporate Governance Informationen 2018
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen
Corporate Governance Informationen 2017
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen
Corporate Governance Informationen 2016
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen
Corporate Governance Informationen 2015
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen
Corporate Governance Informationen 2014
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen
Corporate Gouvernance Bericht 2013
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht
Entsprechenserklärungen
OVB Entsprechenserklärung 2023 - Dezember
OVB Entsprechenserklärung 2023 - Juli
OVB Entsprechenserklärung 2022
OVB Entsprechenserklärung 2021
OVB Entsprechenserklärung 2020
OVB Entsprechenserklärung 2019 - Dezember
OVB Entsprechenserklärung 2019 - März
OVB Entsprechenserklärung 2018
OVB Entsprechenserklärung 2017
OVB Entsprechenserklärung 2016
OVB Entsprechenserklärung 2015
OVB Entsprechenserklärung 2014
OVB Entsprechenserklärung 2013 - Juli
OVB Entsprechenserklärung 2013 - März
Vergütung der Vorstandsmitglieder
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der OVB Holding AG gilt seit dem 1. Januar 2022 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2022 mit einer Mehrheit von 99,99 % gebilligt.
Vergütungsbericht der OVB Holding AG für das Geschäftsjahr 2023
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der OVB Holding AG
Vergütungsbericht der OVB Holding AG für das Geschäftsjahr 2022
gemäß § 162 AktG
Vergütungsbericht der OVB Holding AG für das Geschäftsjahr 2021
gemäß § 162 AktG
Satzung
Satzung der OVB Holding AG
Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' transactions)*
Die Marktmissbrauchsverordnung (Art. 19 Abs. 1 MAR) verlangt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie weiteren Führungspersonen, die befugt sind, wesentliche unternehmerische Entscheidungen des Emittenten zu treffen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, dass sie Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten innerhalb von drei Werktagen an den Emittenten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer solchen Person in engerer Beziehung stehen. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Mitteilungen über meldepflichtige Geschäfte unverzüglich zu veröffentlichen.
Die Mitteilungspflicht besteht nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Person insgesamt einen Betrag von 20.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin: www.bafin.de
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 Abs. 1 MAR
Datum der Transaktion | Name/Grund der Mitteilungspflicht /Position | Art der Transaktion/ Bezeichung des Finanzinstruments und ISIN/Ort (Börsenplatz) | Anzahl/Kurs Preis/ Geschäftsvolumen |
---|---|---|---|